Reiseveranstalter gibt es in zwei Größen: wenige große Konzerne wie TUI, DERTOUR, Alltours und Schauinsland-Reisen, die Pauschalreisen in fast alle Urlaubsländer anbieten, und Tausende kleine Spezialisten für Studienreisen, Wanderurlaub, Sprachreisen oder ein einziges Zielland.
Als Reiseveranstalter gilt, wer mehrere Reiseleistungen zu einer Pauschalreise bündelt und diese im eigenen Namen verkauft. Der Veranstalter trägt damit das Risiko: Geht beim Flug, im Hotel oder beim Transfer etwas schief, haftet er gegenüber dem Kunden – auch wenn die einzelne Leistung von einem anderen Unternehmen erbracht wird.
Reiseveranstalter, Reisevermittler, Reisebüro – der Unterschied
Der Begriff wird im Alltag oft unscharf verwendet. Rechtlich zählt, wer Vertragspartner ist:
- Reiseveranstalter stellen das Paket zusammen, kaufen Flugplätze und Hotelkontingente ein und verkaufen die Reise als eigenes Produkt. Sie sind für die gesamte Reise verantwortlich.
- Reisevermittler verkaufen die Reisen anderer. Dazu gehören klassische Reisebüros, Reisebüroketten und die meisten Online-Portale. Sie beraten und buchen, der Vertrag kommt aber mit dem Veranstalter zustande.
- Leistungsträger erbringen die einzelne Leistung: Fluggesellschaft, Hotel, Reederei, Busunternehmen oder Mietwagenfirma.
Ein Blick in die Buchungsbestätigung zeigt, wer Veranstalter ist. Dort muss er mit Namen und Anschrift stehen. Stellt ein Reisebüro selbst Leistungen zusammen und berechnet einen Gesamtpreis, wird es rechtlich selbst zum Veranstalter.
Was eine Pauschalreise rechtlich ausmacht
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise kombiniert werden – etwa Flug und Hotel, Bahnfahrt und Ferienwohnung oder Hotel und Mietwagen. In Deutschland regeln das die §§ 651a ff. BGB, die auf der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 beruhen. Damit gelten in allen EU-Staaten ähnliche Regeln.
Für Reisende bringt die Pauschalreise mehrere Vorteile:
- Ein einziger Ansprechpartner bei Mängeln, etwa bei einem lauten Zimmer an der Baustelle oder einem ausgefallenen Transfer.
- Anspruch auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises und unter Umständen Schadensersatz.
- Pflicht des Veranstalters, Reisenden in Schwierigkeiten zu helfen, zum Beispiel bei Unwettern oder Streiks.
- Pflichtabsicherung gegen Insolvenz des Veranstalters.
Davon zu unterscheiden sind verbundene Reiseleistungen. Sie entstehen, wenn ein Vermittler mehrere Leistungen bei einem Besuch oder Kontakt vermittelt, der Kunde aber getrennte Verträge mit den einzelnen Anbietern schließt und getrennt bezahlt. Hier gibt es weniger Schutz: Der Vermittler muss nur die Gelder absichern, die er selbst annimmt. Bei Mängeln am Hotel ist das Hotel zuständig, beim Flug die Airline.
Die großen Reiseveranstalter in Deutschland
Der deutsche Markt wird von wenigen Konzernen geprägt, die unter verschiedenen Marken auftreten.
TUI
Die TUI Group mit Sitz in Hannover ist der größte Touristikkonzern Europas. Neben Pauschalreisen gehören eigene Hotelmarken wie Robinson, TUI Blue und RIU (Beteiligung), eigene Fluggesellschaften und Kreuzfahrtschiffe (TUI Cruises mit Mein Schiff) dazu.
DERTOUR Group
Die DERTOUR Group mit Sitz in Köln gehört zur REWE Group. Unter dem Dach laufen Marken wie Dertour, ITS, Jahn Reisen und Meiers Weltreisen. In der Schweiz gehört seit 2015 Kuoni zur Gruppe, 2025 kam Hotelplan dazu, das zuvor im Besitz der Migros war. Damit vereint DERTOUR die beiden größten Schweizer Veranstalter.
Alltours und Schauinsland-Reisen
Beide Unternehmen sitzen in Duisburg und sind in Familienbesitz. Alltours ist stark bei Pauschalreisen ans Mittelmeer, auf die Kanaren und die Balearen und betreibt mit allsun eigene Hotels. Schauinsland-Reisen bietet neben klassischen Badereisen viele Fernziele, darunter die USA, Asien und die Karibik.
Kreuzfahrt-Veranstalter
Reedereien wie AIDA Cruises aus Rostock oder TUI Cruises aus Hamburg sind ebenfalls Veranstalter. Eine Kreuzfahrt kombiniert Beförderung, Unterkunft und Verpflegung und ist damit eine Pauschalreise – bei Paketen mit An- und Abreiseflug ohnehin.
Bekannte Pleiten: Thomas Cook und FTI
Größe schützt nicht vor Insolvenz. Im September 2019 brach der britische Konzern Thomas Cook zusammen, in Deutschland traf es die Thomas Cook GmbH mit Marken wie Neckermann Reisen und Öger Tours. Hunderttausende Reisende mussten zurückgeholt oder entschädigt werden, die damalige Haftungsgrenze der Versicherung reichte nicht aus, der Staat sprang ein.
Im Juni 2024 meldete FTI Touristik in München Insolvenz an, damals der drittgrößte Veranstalter Europas. Diesmal griff der neue Deutsche Reisesicherungsfonds und übernahm Rückholungen und Erstattungen.
So sind Kunden bei Insolvenz abgesichert
Als Folge der Thomas-Cook-Pleite gibt es seit dem 1. November 2021 den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Veranstalter mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz müssen ihre Kundengelder über den Fonds absichern, kleinere können weiterhin Versicherungen oder Bankbürgschaften nutzen.
Reisende erkennen die Absicherung am Sicherungsschein. Er muss vor jeder Zahlung übergeben werden, meist als Teil der Buchungsbestätigung. Ohne Sicherungsschein sollte bei einer Pauschalreise weder Anzahlung noch Restzahlung geleistet werden. Üblich sind eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent und die Restzahlung rund 30 Tage vor Abreise.
Spezialveranstalter und Nischenanbieter
Neben den Großen gibt es eine Vielzahl kleiner Veranstalter, die sich auf eine Reiseart oder ein Ziel konzentrieren. Sie arbeiten oft mit eigenen Reiseleitern und kleinen Gruppen.
- Studienreisen: Studiosus aus München und Gebeco aus Kiel bieten Rundreisen mit Reiseleitern, die Geschichte, Kultur und Alltag des Landes erklären.
- Wander- und Aktivreisen: Wikinger Reisen aus Hagen ist einer der bekanntesten Anbieter für geführte Wander-, Rad- und Trekkingreisen.
- Sprachreisen: Anbieter kombinieren Sprachkurs, Unterkunft in Gastfamilie oder Residenz und Freizeitprogramm, oft getrennt nach Schülern und Erwachsenen.
- Busreisen: Regionale Busunternehmen bieten Städtereisen, Weihnachtsmarktfahrten und Rundreisen ab der Haustür an.
- Länderspezialisten: Kleine Veranstalter decken nur Island, Skandinavien, Afrika, Japan oder Australien ab und kennen dort Unterkünfte und Strecken aus eigener Erfahrung.
- Tauch-, Golf- und Skireisen: Hier zählen Fachwissen über Tauchbasen, Plätze oder Skigebiete mehr als ein breites Programm.
Eine Übersicht über weitere Themen rund ums Unterwegssein gibt es im Bereich Reisen.
Woran man einen guten Reiseveranstalter erkennt
- Sicherungsschein vorhanden: Name des Absicherers, Vertragsnummer und Kontaktdaten müssen angegeben sein.
- Klare Leistungsbeschreibung: Was ist inklusive (Transfer, Verpflegung, Eintritte, Reiseleitung), was kostet extra?
- Nachvollziehbare Stornobedingungen: Gestaffelte Gebühren je nach Zeitpunkt der Absage sollten vor der Buchung feststehen.
- Erreichbarkeit vor Ort: Notfallnummer, Reiseleitung oder Partneragentur im Zielland.
- Erfahrung mit dem Ziel: Gerade bei Fernreisen und Rundreisen zahlt sich ein Veranstalter aus, der die Region seit Jahren bereist.
- Bewertungen kritisch lesen: Viele aktuelle, konkrete Berichte sind aussagekräftiger als einzelne Extremwertungen.
Häufige Fragen
Welcher ist der größte Reiseveranstalter in Deutschland?
Der größte Veranstalter ist die TUI Group aus Hannover, gefolgt von der DERTOUR Group aus Köln. Dahinter folgen Alltours und Schauinsland-Reisen sowie Kreuzfahrtanbieter wie AIDA Cruises.
Ist eine Buchung über ein Online-Portal eine Pauschalreise?
Das hängt vom Vertragspartner ab. Wird ein fertiges Paket eines Veranstalters gebucht oder stellt das Portal selbst Flug und Hotel zu einem Gesamtpreis zusammen, ist es eine Pauschalreise. Werden Flug und Hotel getrennt bei verschiedenen Anbietern gebucht und bezahlt, handelt es sich höchstens um verbundene Reiseleistungen.
Was passiert, wenn der Reiseveranstalter pleitegeht?
Bei einer Pauschalreise mit Sicherungsschein werden bereits gezahlte Beträge erstattet. Wer schon im Urlaub ist, wird zurückgeholt oder kann die Reise beenden, ohne die Hotelkosten doppelt zu zahlen. Ansprechpartner ist der auf dem Sicherungsschein genannte Absicherer, bei großen Veranstaltern der Deutsche Reisesicherungsfonds.



