Friseurinnen und Friseure gehören zu den am schlechtesten bezahlten Fachkräften in Deutschland. In Vollzeit lag der Median 2025 bei rund 2.240 Euro brutto im Monat und damit nur knapp über dem damaligen Mindestlohn. Trinkgeld, Provisionen, eine Spezialisierung oder der Meistertitel können das Einkommen aber spürbar erhöhen.
Haare schneiden, färben, beraten: Der Friseurberuf ist kreativ und nah am Menschen. Dieser Ratgeber zeigt, was Friseurinnen verdienen, wovon das Gehalt abhängt, wie die Ausbildung läuft und welche Wege zu mehr Einkommen führen.
Gehalt: Die Zahlen aus dem Entgeltatlas
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit wertet die Gehälter aus, die Arbeitgeber an die Sozialversicherung melden. Für Friseurinnen und Friseure mit abgeschlossener Ausbildung in Vollzeit nennt er für 2025:
| Kennzahl | Bruttomonatsentgelt |
|---|---|
| Median | 2.236 € |
| Unteres Viertel verdient höchstens | 1.836 € |
| Oberes Viertel verdient mindestens | 2.545 € |
Erfasst sind gut 36.000 Vollzeitkräfte; ein großer Teil der Branche arbeitet in Teilzeit oder im Minijob. Bemerkenswert: Zwischen Männern (2.254 €) und Frauen (2.228 €) gibt es kaum einen Unterschied.
Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Wer Vollzeit mit 40 Wochenstunden arbeitet, muss damit mindestens rund 2.400 Euro brutto bekommen. Für viele Friseurinnen bedeutete die Erhöhung deshalb direkt mehr Geld.
Unterschiede nach Bundesland
Die Region macht einige hundert Euro aus. Mediane für Fachkräfte in Vollzeit laut Entgeltatlas:
- Baden-Württemberg: 2.296 €
- Bayern: 2.254 €
- Sachsen: 2.101 €
- Sachsen-Anhalt: 2.013 €
- Thüringen: 2.011 €
In Großstädten mit zahlungskräftiger Kundschaft, etwa München, Hamburg oder Frankfurt, sind höhere Preise und damit auch höhere Löhne und Trinkgelder eher möglich als auf dem Land.
Was das Einkommen zusätzlich erhöht
Trinkgeld
Trinkgeld ist in vielen Salons ein fester Teil des Einkommens. Für angestellte Friseurinnen ist es steuer- und sozialabgabenfrei, wenn Kundinnen und Kunden es freiwillig und direkt geben (§ 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz). Bei Selbstständigen zählt es dagegen zum Umsatz.
Provision
Viele Salons zahlen eine Umsatzbeteiligung, entweder auf die eigenen Dienstleistungen oder auf den Verkauf von Pflegeprodukten wie Shampoo, Kuren oder Stylingmitteln. Wer gut berät, kann so monatlich etwas dazuverdienen.
Tarifvertrag
Tarifverträge im Friseurhandwerk handeln die Landesinnungsverbände mit der Gewerkschaft ver.di aus, jeweils regional. Sie legen Lohngruppen nach Erfahrung und Qualifikation fest. Viele Salons sind aber nicht tarifgebunden; dann gilt nur der Mindestlohn als Untergrenze.
Spezialisierung
Mehr verdienen oft Fachkräfte mit gefragten Schwerpunkten: anspruchsvolle Colorationen und Balayage, Barbering und Bartpflege, Hochsteckfrisuren und Brautstyling, Haarverlängerungen oder Zweithaar. Hochpreisige Salons in Innenstädten zahlen erfahrenen Top-Stylisten deutlich mehr als den Median.
Ausbildung zur Friseurin
Die Ausbildung dauert drei Jahre und läuft dual im Salon und in der Berufsschule. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Die Gesellenprüfung ist gestreckt: Teil 1 findet etwa zur Mitte der Ausbildung statt und zählt bereits für das Endergebnis, Teil 2 am Ende. Geprüft werden unter anderem Schneiden, Färben, Dauerwelle, Frisurengestaltung und Kundenberatung.
Die Ausbildungsvergütung steht im regionalen Tarifvertrag. Ohne Tarifbindung gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung: Bei Ausbildungsbeginn 2026 sind das mindestens 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten Jahr.
Weiterbildung und Aufstieg
- Friseurmeister/in: Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig. Wer einen eigenen Salon führen will, braucht in der Regel den Meistertitel oder einen Betriebsleiter mit Meisterbrief. Ausnahmen gibt es etwa für Gesellen mit langjähriger Berufserfahrung in leitender Stellung. Das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen großen Teil der Kosten für Kurse und Prüfung.
- Salonleitung: In Ketten und größeren Salons übernehmen erfahrene Kräfte die Filialleitung mit Personal- und Umsatzverantwortung.
- Betriebswirt/in im Handwerk: Fortbildung für alle, die einen oder mehrere Salons wirtschaftlich führen wollen.
- Visagistin und Maskenbildnerin: Wechsel in Make-up, Fotostyling, Theater, Film oder Fernsehen. Maskenbildner ist ein eigener Ausbildungsberuf, Friseurinnen bringen aber gute Voraussetzungen mit.
- Trainerin oder Fachberaterin: bei Herstellern von Haarkosmetik, mit Schulungen in Salons.
Selbstständig als Friseurin
Mit dem Meistertitel ist der eigene Salon möglich. Neben Ladenmiete und Einrichtung gehören Kassensystem, Versicherungen und Personal zu den Kosten. Daneben gibt es weitere Modelle:
- Stuhlmiete: Man mietet einen Arbeitsplatz in einem bestehenden Salon und arbeitet auf eigene Rechnung. Wichtig: Auch hier ist eine Eintragung in die Handwerksrolle nötig, und bei zu starker Einbindung in den Salon droht Scheinselbstständigkeit.
- Mobile Friseurin: Hausbesuche bei älteren Menschen, in Pflegeheimen oder bei Hochzeiten. Die Startkosten sind gering, die Fahrzeiten aber unbezahlt.
Arbeitsbedingungen
Friseurinnen arbeiten fast immer samstags, oft auch abends, weil Kunden außerhalb ihrer eigenen Arbeitszeit kommen wollen. Dafür ist häufig der Montag frei. Der Beruf ist körperlich fordernd: langes Stehen, Arbeit mit erhobenen Armen, Belastung von Rücken und Schultern. Feuchtarbeit und Färbe- sowie Dauerwellmittel können die Haut der Hände reizen. Handschuhe beim Waschen und Färben, Hautschutzcremes und Pausen für die Hände beugen Ekzemen vor; die Berufsgenossenschaft bietet dazu Hautschutzseminare an.
Vor- und Nachteile des Berufs
- Vorteile: kreative Arbeit mit sofort sichtbarem Ergebnis, viel Kontakt zu Menschen, Stammkundschaft über Jahre, Ausbildung ohne bestimmten Schulabschluss, Arbeitsplätze in jeder Stadt, Weg in die Selbstständigkeit mit Meistertitel.
- Nachteile: niedriges Grundgehalt, Samstagsarbeit, körperliche Belastung für Rücken, Schultern und Haut, Abhängigkeit von Trinkgeld und Provision, schwankende Auslastung je nach Saison.
Wer den Beruf ergreift, sollte daher früh planen, wie es weitergehen soll: Spezialisierung, Meisterschule oder ein Salon mit guter Lage und fairer Bezahlung machen beim Einkommen den größten Unterschied. Bei Bewerbungen lohnt die Frage nach Tarifbindung, Provisionsmodell und Fortbildungen, die der Salon bezahlt.
Häufige Fragen
Wie viel verdient eine Friseurin netto?
Bei rund 2.240 Euro brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder grob 1.600 bis 1.650 Euro netto übrig. Trinkgeld kommt steuerfrei hinzu.
Was verdient eine Friseurmeisterin?
Angestellte Meisterinnen in Salonleitung verdienen meist mehr als Gesellinnen, die Höhe hängt stark von Salon und Region ab. Der größte Vorteil des Meistertitels ist die Möglichkeit, selbstständig einen Salon zu führen und auszubilden.
Gilt der Mindestlohn für Friseurinnen?
Ja. Seit Januar 2026 sind es mindestens 13,90 Euro pro Stunde. Für Auszubildende gilt stattdessen die Mindestausbildungsvergütung.
Muss Trinkgeld versteuert werden?
Für Angestellte nicht, wenn es freiwillig und direkt von Kunden kommt. Selbstständige müssen Trinkgeld als Einnahme versteuern.



