Flugbegleiterin ist für viele ein Traumberuf: fremde Städte, Arbeit im Team, jeden Tag andere Menschen. Mit dem großen Geld hat die Faszination wenig zu tun. Das Grundgehalt fällt eher bescheiden aus, erst Zulagen, Spesen und Berufsjahre machen den Verdienst ordentlich. Wie viel eine Flugbegleiterin in Deutschland verdient, hängt vor allem von der Airline und ihrem Tarifvertrag ab.
Was eine Flugbegleiterin verdient
Zum Einstieg liegt das Grundgehalt bei den meisten deutschen Fluggesellschaften grob zwischen 2.000 und 2.500 Euro brutto im Monat bei Vollzeit. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, der die tatsächlich gemeldeten Gehälter auswertet, weist für den Beruf ein mittleres Bruttoentgelt in ähnlicher Größenordnung aus. Mit den Jahren steigt das Grundgehalt in tariflichen Stufen.
Dazu kommen Zulagen und Spesen, die je nach Einsatz mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen können. Erfahrene Flugbegleiterinnen auf der Langstrecke und besonders Purserinnen, die als Kabinenchefinnen die Crew leiten, verdienen deutlich mehr als Einsteiger. Genaue Tabellen stehen in den Tarifverträgen der jeweiligen Airline, die die Gewerkschaften veröffentlichen.
Wovon das Gehalt abhängt
- Airline und Tarifvertrag: Für die Kabine verhandelt bei vielen Airlines die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), teils auch ver.di. Tarifgebundene Airlines zahlen nach festen Tabellen, bei anderen wird individuell verhandelt.
- Berufsjahre: Die Grundvergütung steigt in Stufen mit der Betriebszugehörigkeit.
- Position: Flugbegleiterin, Purserin bzw. Kabinenchefin (Leitung der Crew an Bord) und bei manchen Airlines Senior Purser auf der Langstrecke sind unterschiedlich eingruppiert.
- Kurz- oder Langstrecke: Auf der Langstrecke fallen durch Übernachtungen im Ausland mehr Spesen an.
- Teilzeit: Viele Airlines stellen Neueinsteiger in Teilzeit ein, das Gehalt sinkt entsprechend. Teilzeit ist in der Kabine weit verbreitet, auch weil sie mehr freie Tage bringt.
- Standort: Die Homebase bestimmt, wo Dienste beginnen und enden, und damit auch die Lebenshaltungskosten, etwa in Frankfurt oder München.
Grundgehalt, Zulagen und Extras
Grundgehalt
Das feste Monatsgehalt nach Tariftabelle oder Arbeitsvertrag. Es ist die Basis für Urlaubsgeld, Rente und Krankengeld.
Zulagen
Je nach Tarif gibt es Zulagen für Flugstunden, Nacht- und Feiertagsdienste oder Zusatzaufgaben wie die Ausbildung neuer Kolleginnen. Sie schwanken von Monat zu Monat mit dem Dienstplan.
Spesen
Für Verpflegung bei Übernachtungen außerhalb der Homebase zahlen Airlines Spesen. Innerhalb der Pauschalen, die das Bundesfinanzministerium für jedes Land festlegt, sind sie steuerfrei und erhöhen das Netto spürbar. Hotelkosten übernimmt die Airline.
Sonderzahlungen und Vergünstigungen
Viele Tarifverträge sehen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder eine Gewinnbeteiligung vor, dazu eine betriebliche Altersversorgung. Beliebt sind Mitarbeiterflüge: stark verbilligte Standby-Tickets, bei denen man nur mitfliegt, wenn Plätze frei bleiben, oft auch für Partner und Familie.
Netzwerk-Airline, Ferienflieger, Billigflieger
- Netzwerk-Airlines wie Lufthansa mit Langstrecke und Drehkreuzen zahlen nach Tarif, mit Stufen, Zulagen und Altersversorgung.
- Ferienflieger wie Condor oder TUIfly fliegen saisonal zu Urlaubszielen. Im Sommer ist viel zu tun, im Winter weniger; auch hier gelten meist Tarifverträge.
- Billigflieger arbeiten teils mit Basisverträgen, Leiharbeit oder Arbeitsverträgen nach dem Recht anderer Länder. Das Grundgehalt ist oft niedriger, ein Teil der Vergütung hängt an Flugstunden und Bordverkauf.
- Geschäftsreise- und Privatjets suchen erfahrene Flugbegleiter mit gehobenem Service. Die Verträge werden individuell ausgehandelt, die Verfügbarkeit muss sehr flexibel sein.
Voraussetzungen für den Beruf
- Mindestalter 18 Jahre, meist ein Schulabschluss wie die mittlere Reife
- sehr gutes Englisch, jede weitere Sprache ist ein Plus
- Schwimmfähigkeit, oft mit Nachweis
- eine Mindestgröße, damit man die Gepäckfächer und Notausrüstung erreicht; die genaue Grenze legt jede Airline selbst fest
- flugmedizinische Tauglichkeit, gutes Sehvermögen
- Reisepass ohne Einschränkungen und ein einwandfreies Führungszeugnis, weil für Flughäfen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nötig ist
- gepflegtes Auftreten; Regeln zu sichtbaren Tattoos und Piercings unterscheiden sich zwischen Airlines
Ein bestimmter Beruf wird nicht verlangt. Gern gesehen sind Erfahrungen mit Gästen und Menschen in Ausnahmesituationen, etwa aus Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel oder Pflege. Viele Airlines stellen auch Quereinsteiger über 40 ein, starre Altersgrenzen nach oben sind selten geworden. Wichtiger als der Lebenslauf sind Belastbarkeit, Teamfähigkeit und die Bereitschaft, an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten.
Die Ausbildung
Einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Flugbegleiter“ gibt es in Deutschland nicht. Die Airlines schulen neue Mitarbeiter selbst in einem mehrwöchigen Lehrgang, der bereits bezahlt wird. Den größten Teil nehmen Sicherheit und Notfälle ein:
- Evakuierung eines Flugzeugs, Öffnen der Türen und Auslösen der Notrutschen
- Brandbekämpfung in der Kabine und Umgang mit Rauch
- Notwasserung, Schwimmwesten und Rettungsinseln
- Erste Hilfe bis hin zur Wiederbelebung mit dem Defibrillator
- Umgang mit schwierigen oder aggressiven Passagieren
- Service, Bordverkauf und Kommunikation
Am Ende steht die Cabin Crew Attestation nach den Regeln der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA. Zusätzlich wird jede Flugbegleiterin auf die Flugzeugtypen ihrer Airline eingewiesen. Ihr Wissen frischt sie jedes Jahr in Pflichttrainings auf.
Arbeitsalltag in der Kabine
Ein Arbeitstag beginnt mit dem Briefing der Crew am Flughafen: Flugdaten, besondere Passagiere, Aufgabenverteilung. An Bord prüft die Crew die Notausrüstung, begrüßt die Gäste, führt die Sicherheitsvorführung durch und kontrolliert Gurte und Handgepäck. Danach folgt der Service. Auf Kurzstrecken sind vier oder mehr Flüge an einem Tag möglich, auf der Langstrecke folgen auf einen langen Flug ein oder mehrere Tage Aufenthalt am Zielort.
Die Dienstpläne entstehen monatlich. Frühe Starts vor Sonnenaufgang, Nachtflüge, Wochenenden und Feiertage gehören dazu, ebenso Bereitschaftsdienste. Ruhezeiten zwischen den Einsätzen sind in europäischen Vorschriften und Tarifverträgen geregelt. Jetlag, trockene Kabinenluft und das Stehen über viele Stunden sind körperlich anstrengend, das Privatleben muss sich nach dem Dienstplan richten.
Aufstieg und Perspektiven
Nach einigen Jahren kann eine Flugbegleiterin zur Purserin aufsteigen und als Kabinenchefin die Verantwortung für die ganze Crew übernehmen. Andere werden Trainerin in der Schulung, wechseln in die Crewplanung, in die Personalauswahl oder an den Boden. Die Erfahrung mit Menschen, Stress und Sicherheit ist auch in Hotellerie und Tourismus gefragt.
Bewerbung und Auswahltag
Die großen Airlines suchen regelmäßig neue Crews und stellen Stellen auf ihren Karriereseiten ein. Nach der Online-Bewerbung mit Lebenslauf und Foto folgt meist ein Auswahltag am Flughafen oder in der Firmenzentrale:
- Englischtest, schriftlich oder im Gespräch
- Gruppenübungen, bei denen Teamarbeit und Auftreten beobachtet werden
- Rollenspiele, etwa mit einem verärgerten Passagier
- Einzelinterview zu Motivation, Flexibilität und Belastbarkeit
- Messen der Reichweite und später die flugmedizinische Untersuchung
Vor- und Nachteile auf einen Blick
- Dafür: Reisen und Aufenthalte in anderen Städten, Arbeit im wechselnden Team, blockweise freie Tage, günstige Mitarbeiterflüge, kein Büroalltag.
- Dagegen: vergleichsweise niedriges Einstiegsgehalt, unregelmäßige Arbeitszeiten, Jetlag, wenig planbare Wochenenden, körperliche Belastung durch Stehen, Heben und Kabinenluft.
Häufige Fragen
Wie viel verdient eine Flugbegleiterin netto?
Das hängt von Steuerklasse und Arbeitszeit ab. Steuerfreie Spesen erhöhen das Netto; wer viel mit Übernachtungen fliegt, hat am Monatsende deutlich mehr als nur das Grundgehalt.
Verdienen Flugbegleiter auf der Langstrecke mehr?
Meist ja, vor allem durch Spesen für Übernachtungen im Ausland und Zulagen. Das Grundgehalt selbst unterscheidet sich oft kaum.
Muss man für die Ausbildung bezahlen?
Bei den großen Airlines nicht, die Schulung ist Teil des Arbeitsvertrags. Private Flugbegleiterschulen sind keine Voraussetzung für eine Einstellung.
Wie heißt der Beruf richtig?
Offiziell Flugbegleiterin oder Flugbegleiter, englisch Flight Attendant oder Cabin Crew. „Stewardess“ gilt als veraltet.



